Allgemeine Geschäftsbedienungen gültig ab 01.01.2024

Grundlage 

Grundlagen der Offerte der Tumay AG sind die einschlägigen SUVA-Vorschriften, die SIA-Normen 118 (Bauarbeiten) und 222 (Gerüstbau) sowie die Vorschriften des Abschnittes 114 des Normenpositionskataloges der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung. Diese Vorschriften und Normen stellen zwingendes Vertragsrecht dar. 

Gerüstabänderung durch Dritte 

Jede Haftung der Tumay AG ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Tumay AG übernimmt insbesondere keine Haftung für Folgeschäden (z.B. Produktionsausfall, Nutzungsverlust, entgangener Gewinn, etc.) die aus der Verwendung oder durch den Ausfall der Mietobjekte entstehen, gleichgültig aus welchem Grund ein Schaden entstanden ist.

Haftung

Schäden sind innert 10 Arbeitstagen seit Kenntnis des Schadens schriftlich zu melden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist entfällt jegliche Haftung vollumfänglich.
Für Schäden, welche nach der Übergabe des montierten Gerüstes entstanden sind, haftet die Tumay AG nur, wenn ihr ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Für den Fall, dass das Gerüst unter Nutzung von Dachflächen, Strassen- und Parkplatzbelägen erstellt wird, wird jegliche Haftung, soweit gesetzlich zulässig, abgelehnt. Tumay AG ist nicht haftbar für Schäden an Einhausungen, Regendächern, die durch Sturmwinde über 80 km/h verursacht werden. 

Schadloshaltung

Nach der vorschriftsgemässen Erstellung und Prüfung wird das Werk mittels Übergabeprotokoll ausdrücklich oder stillschweigend zur Benützung freigegeben. Dem Besteller wird das Übergabeprotokoll zur Einsicht und Unterzeichnung zugestellt. Der Besteller übernimmt das Betriebsrisiko, regelt den Unterhalt und beaufsichtigt die Benutzung.
Kontrollen sowie allfällige Instandstellungsarbeiten sind gemeinsam zu vereinbaren und werden separat vergütet. 

Rechnungsstellung

Mit der Fertigstellung der Gerüstung werden 70 % der Ausmasssumme als Teilzahlung fällig. Im Verzugsfall ist Verzugszins zu 7 % p.a. geschuldet.

Mietzeit

Die Mietzeit richtet sich nach den Angaben in der Offerte. Die Demontage an einem bestimmten Termin ist nur möglich, wenn dies der Tumay AG wenigstens eine Arbeitswoche vor Beginn der Demontage bekanntgegeben wird.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag ist Basel-Land. Die Tumay AG behält sich vor, den Auftraggeber auch an seinem gesetzlichen Gerichtsstand zu belangen. Es gilt Schweizer Recht.

Tumay AG, Therwil